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Grunderwerbsteuer und Umwandlung

SteuerrechtPeter TakacsRdW 1994, 118 Heft 4 v. 1.4.1994

1. Begriff der Umwandlung

Das Handelsrecht kennt die formwechselnde und die übertragende Umwandlung. Bei der formwechselnden, welche im Aktiengesetz geregelt ist, erfolgt lediglich eine Änderung der Rechtsform. Da hiebei eine Vermögensübertragung nicht stattfindet, erübrigt es sich näher darauf einzugehen.

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