1. Begriff der Umwandlung
Das Handelsrecht kennt die formwechselnde und die übertragende Umwandlung. Bei der formwechselnden, welche im Aktiengesetz geregelt ist, erfolgt lediglich eine Änderung der Rechtsform. Da hiebei eine Vermögensübertragung nicht stattfindet, erübrigt es sich näher darauf einzugehen.