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GrEStG § 8 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 4794/42/96 Heft 4794 v. 22.11.1996

(GrEStG § 8 Abs 1) Waren die Erwerber einer Liegenschaft im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an ein bereits fertig vorgegebenes Konzept zum Erwerb zwecks Errichtung eines Objekts, hinsichtlich dessen auch die spätere Nutzung im Wege gewinnbringender Vermietung bereits durch ein Geflecht vorgegebener Vertragskonstruktionen festgelegt war, gebunden und haben sie sich durch den getätigten Erwerb in Verbindung mit für sie abgeschlossenen diversen Verträgen in ein derartiges Vertragsgeflecht einbinden lassen, liegt über den Erwerb der bloßen Liegenschaftsanteile hinaus der Erwerb des gesamten erst zu schaffenden Projekts auf Basis eines vorgegebenen Gesamtkonzepts vor, so daß von Bauherreneigenschaft auch dann nicht gesprochen werden kann, wenn die Erwerber später im Wege der auf Grund geänderter Verhältnisse im Baubewilligungsverfahren vorgenommenen Planungsänderungen ein neues Bauansuchen gestellt und solcherart letzten Endes ein Projekt realisiert haben, das teurer war als das ursprünglich erworbene. VwGH 95/16/0019, 0022, 0023, 0024, 0025 und 0040 v. 28.03.1996. (Bescheide aufgehoben)

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