(BAO § 209) Geht es bei die Abgabenverjährung unterbrechenden Amtshandlungen inhaltlich klar erkennbar um die Ausforschung der Personen, denen die anonymen Konten, zu denen sich ein Steuerpflichtiger in einer als unglaubwürdig beurteilten Weise bekannt hat, zuzurechnen seien, sind diese Unterbrechungshandlungen auch den auszuforschenden Personen zuzurechnen. VwGH 93/13/0091 v. 24.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)