( GrEStG § 5 ) Ist ein Grunderwerber von vornherein in ein bereits fertiges Konzept, das die Errichtung eines Elk-Hauses auf dem erworbenen Grundstück vorsieht, eingebunden, sind die Errichtungskosten für das Elk-Haus in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. VwGH 99/16/0066 v. 31. 3.1999. (Beschwerde abgewiesen)