(GrEStG § 3 Abs 2) Der Tausch einer Liegenschaft, die mit anderen Liegenschaften vereinigt wird, gegen einen Miteigentumsanteil an der vereinigten Liegenschaft ist nicht als Realteil im Sinne des § 3 Abs 2 GrEStG zu werten und fällt daher nicht unter diese Begünstigungsvorschrift. VwGH 94/16/0039 v. 29.01.1996. (Beschwerde abgewiesen)