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Grenzüberbau; Beseitigungsanspruch; Schikane

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet M. von Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/63bbl 2011, 92 Heft 2 v. 1.5.2011

§§ 418, 1295 ABGB

Bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann der Schikaneeinwand des Bauführers berechtigt sein, wenn eine Verhaltensweise des Grundnachbarn vorliegt, die weit überwiegend auf eine Schädigung des Bauführers abzielt, und die Wahrung und Verfolgung der sich aus der Freiheit des Eigentums ergebenden Rechte deutlich in den Hintergrund tritt.

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