EStG: § 33 Abs 4 Z 1 idF BGBl I 2009/135, § 67 Abs 1 und Abs 2
BAO § 116
Voraussetzung für den Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages durch die Ehefrau als Alleinverdienerin ist ua, dass der Ehemann (bei mindestens einem Kind) Einkünfte von höchstens € 6.000,- jährlich erzielt. Der Einkommensteuerbescheid des Ehemanns entfaltet dabei keine Bindungswirkung für die Überprüfung des Grenzbetrages im Verfahren der Ehefrau.