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GmbHG § 15a

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4873/32/97 Heft 4873 v. 26.9.1997

( GmbHG § 15a ) Dem Notgeschäftsführer einer ansonsten unvertretenen GmbH steht kein unabhängig vom Prozessausgang festzusetzender Kostenersatzanspruch gegen einen Arbeitnehmer zu, der Ansprüche gegen die unvertretene GmbH durchzusetzen hatte (vgl. OGH 9 Ob A 78/97d v. 30. 4. 1997 = ARD 4866/36/97). OLG Wien 9 Ra 364/96g v. 26.05.1997.

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