GmbHG: § 15
ZPO: § 228
Gem § 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG erfolgt die Bestellung zum Geschäftsführer durch Beschluss der Gesellschafter. § 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG überträgt die Entscheidungsbefugnis zwingend den Gesellschaftern und lässt eine Übertragung der Zuständigkeit zur Bestellung der Geschäftsführer auf den Aufsichtsratnicht zu.