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GlSpG § 52

Abgabenrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4866/16/97 Heft 4866 v. 2.9.1997

( GlSpG § 52 ) Die Qualifikation einer Person als Betreiber eines Glücksspielapparat es setzt nicht deren Eigentümerschaft an den Glücksspielautomaten voraus, sondern die Ermöglichung des Spielens an den Automaten auf eigene Rechnung. VwGH 96/17/0488 v. 21.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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