In vielen Arbeitsverträgen finden sich Vereinbarungen über eine gleitende Arbeitszeit gemäß § 4b AZG oder eine Überstundenpauschale. In manchen Verträgen werden beide Varianten kombiniert. Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, wie und ob diese Kombination grundsätzlich bzw insbesondere aufgrund der jüngeren OGH-Judikatur zulässig ist.