(ASVG § 253c) Auch bei leitenden Angestellten hat sich das Ausmaß der höchstzulässigen Teilzeitarbeit während der Gleitpension an der Normalarbeitszeit zu orientieren.
OGH 10 Ob S 177/99y v. 31.08.1999
Teilzeitvereinbarung bei leitenden Angestellten
(ASVG § 253c) Auch bei leitenden Angestellten hat sich das Ausmaß der höchstzulässigen Teilzeitarbeit während der Gleitpension an der Normalarbeitszeit zu orientieren.
OGH 10 Ob S 177/99y v. 31.08.1999
Teilzeitvereinbarung bei leitenden Angestellten