( GGG § 26 ) Einwendungen gegen die Richtigkeit der in der Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeteilten Bemessungsgrundlage für Eintragungsgebühren eines Baurechts können auch noch im Berichtigungsverfahren erhoben werden. VwGH 96/16/0104 v. 20.08.1996. (Beschwerde abgewiesen)