(GewO § 82 lit g) Die einmalige telefonische Begrüßung eines Vorgesetzten mit "Servus" durch einen nur mittelmäßig Deutsch sprechenden Arbeitnehmer, ohne ausdrückliche Verwendung des Du-Wortes, kann vielleicht als unbotmäßig, keinesfalls aber als grob ehrenbeleidigend und nicht als Entlassungsgrund der Ehrverletzung bezeichnet werden. ASG Wien 29 Cga 203/94y v. 07.12.1995, rk.