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GewO § 82 lit d

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5064/50/99 Heft 5064 v. 25.9.1999

( GewO § 82 lit d ) Die Inbetriebnahme eines Firmen-Kfz trotz ausdrücklichen Verbots des Arbeitgebers, und ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, berechtigt den Arbeitgeber zur Entlassung des Arbeitnehmers. ASG Wien 19 Cga 96/97v v. 10.02.1999, Berufung erhoben.

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