Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem die GewO 1994 und das ArbIG 1993 geändert werden (Gewerberechtsnovelle 1997). Im Zuge einer Verfahrenskonzentration bei der Genehmigung von Betriebsanlagen, die von diesem Gesetzesvorschlag beabsichtigt wird, erfolgt auch eine Änderung in § 12 Abs 2 ArbIG, wonach einerseits dem Arbeitsinspektorat der Verhandlungsakt nicht mehr wie bisher im Original übermittelt werden muss, sondern nur eine Kopie, und andererseits die dem Arbeitsinspektorat eingeräumten Fristen verkürzt werden; es hat die Unterlagen nunmehr binnen 3 Tagen (statt bisher binnen einer Woche) anzufordern und seine Stellungnahme binnen 2 (statt bisher 4) Wochen abzugeben. 575 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP.