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Flexible Arbeitszeiten im Metallgewerbe

ArbeitsrechtARD 4818/1/97 Heft 4818 v. 25.2.1997

Gewerbliche Metallverarbeitungsbetriebe haben nunmehr auf Grund einer Basiseinigung der Kollektivvertragspartner die Möglichkeit, mit ihren Beschäftigten bis zu 45 Stunden in der Woche in einem Durchrechnungszeitraum von bis zu 52 Wochen zu arbeiten. Während bisher für die Zeit zwischen der 40. und 45. Stunde ein Zeit- oder Geldzuschlag von 50% gebührte, ist jetzt ein Zeitzuschlag von 25% vorgesehen.

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