Mit dem Kauf eines Unternehmensanteils, selbst beim Erwerb einer Minderheitsbeteiligung, sind die für einen Unternehmenskauf geltenden Gewährleistungsregeln grundsätzlich anwendbar.Demnach ist für ausdrücklich zugesagte oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens Gewähr zu leisten.