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Keine rückwirkende Änderung des Stichtages für den Jahresabschluss

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 75 Heft 2 v. 10.3.2013

Die Firmenbuchanmeldung der Änderung des Bilanzstichtages kann nicht erst nach diesem Stichtag erfolgen.

§ 49 Abs 2 GmbHG

OGH 19.12.2012, 6 Ob 235/12w

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