BVergG § 83
Unterlässt die Antragstellerin in ihrem Angebot − entgegen einschlägiger Bestimmung in der Ausschreibung − die Benennung der Subunternehmer, die sie zur Behebung "diffiziler Schäden" an den zu liefernden Waren (Audioguides) benötigt, so ist ihr Angebot unvollständig.