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Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen

ArbeitsrechtMag. Susanne MayerRdW 2008/496RdW 2008, 527 Heft 8 v. 15.8.2008

Dem befristeten Arbeitsverhältnis immanent ist dessen Endigung mit Fristablauf. Nicht selten wird jedoch auch in Arbeitsverträgen auf bestimmte Zeit eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart. Zwar sind die Bestimmungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach nunmehr einhelliger Auffassung lediglich dispositiv11Vgl nur Band, Befristeter Arbeitsvertrag mit Kündigungsmöglichkeit, ZAS 2004, 271 mwN.. Dennoch werden derartige Vertragsgestaltungen von Rechtsprechung und Lehre gewissen inhaltlichen Schranken unterworfen. Da deren Ausmaß nicht einheitlich bestimmt wird, soll in der Folge der Frage einer dogmatisch begründbaren Lösung nachgegangen werden.

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