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Gesellschaftsteuerfreiheit von Verlustübernahmen

SteuerrechtJudikaturRdW 2011/793RdW 2011, 768 Heft 12 v. 16.12.2011

KVG: § 2 Z 2 und Z 4

RL 69/335/EWG : Art 4 Abs 2 Buchst b

Auch wenn kein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt, sich der Gesellschafter aber vor dem Eintritt der Verluste zur Verlustübernahme verpflichtet hat, erhöht die Verlustübernahme nicht das Gesellschaftsvermögen und unterliegt daher nicht der Gesellschaftsteuer.

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