KVG § 2 (UmgrStG: § 22)
Die Leistung einer Einlage eines Kommanditisten an eine KG, um einen positiven Verkehrswert der Kommanditbeteiligung zu schaffen und in der Folge eine Einbringung der KG in eine GmbH zu ermöglichen, bewirkt noch nicht, dass diese Einlage eine Einbringung von Vermögenswerten in die GmbH im Sinne des § 12 UmgrStG darstellt, welche nach § 22 UmgrStG von den Kapitalverkehrsteuern befreit wäre.