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Gesellschaftsteuer bei Verschmelzungen

SteuerrechtStB Dr. Andreas KaubaRdW 2004/518RdW 2004, 568 Heft 9 v. 15.9.2004

Bei Verschmelzungen fällt keine Gesellschaftsteuer an, da entweder kein steuerbarer Einlagevorgang vorliegt oder die Befreiungsbestimmungen gemäߧ 6 Abs 4 UmgrStGbzw§ 6 Abs 1 Z 3 KVGzur Anwendung kommen.

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