Eine der für die unternehmerische Praxis wesentlichen Veränderungen, die das BG über die Gleichbehandlung, BGBl I 2004/661) (GlBG) gebracht hat, war die Einführung von Strafbestimmungen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung.2) Den Zusammenhang zwischen diesen Bestimmungen und jenen zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses3) berücksichtigend, wird in diesem Artikel vor allem der aus unterschiedlichen Unternehmensmotiven resultierende Wunsch nach der Auswahl eines bestimmten Geschlechts für eine Tätigkeit näher beleuchtet, wobei auf einige Sonderfragen aufgrund wachsender Aktualität besonders eingegangen wird.