Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine Einrichtung des Bundes, die für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich iSd Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) diskriminiert fühlen, zuständig ist.1) Sie nimmt damit die Aufgabe jener Stelle wahr, die nach den Vorgaben der Richtlinie (RL) von den Mitgliedstaaten bezeichnet werden muss, um die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu fördern.2) Im Rahmen der unterstützenden Tätigkeit der GAW kommt es immer wieder zu Vergleichsabschlüssen, wobei die Grundsätze der Gleichbehandlungs-RL,3) die wirksame, abschreckende und angemessene Sanktionen fordern, eine wichtige Rolle spielen. Im Folgenden soll die Tätigkeit der GAW skizziert und mit zwei Fallbeispielen4) verknüpft werden. Sodann widmen wir uns den rechtlichen Grundlagen ausgewählter Rspr und möglichen Kriterien für Schadenersatzbemessungen.