BMAGS 20.001/2-8/99 v. 05.03.1999
Aufgabe des Beirates für die Renten- und Pensionsanpassung ist es, im Wesentlichen im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung jährlich
1. eine Empfehlung für die Festsetzung des Anpassungsfaktors abzugeben, und dies