(ASVG § 67 Abs 10, ABGB § 1416) Die Beitragshaftung eines nur vorübergehend bestellten Geschäftsführers für Beitragsschulden der GmbH besteht auch dann, wenn die konkret auf seine Bestellungszeit entfallenden Beiträge zwar entrichtet, diese aber infolge Nichtwidmung auf eine alte Beitragsschuld angerechnet wurden.
VwGH 94/08/0081 v. 14.11.1995