( ABGB § 1151, LGVÜ Art 5 Z 1 ) Wird ein Handelsvertreter für ein deutsches Unternehmen in Österreich arbeitnehmerähnlich tätig, ist auch Gerichtszuständigkeit in Österreich gegeben.
OLG Wien 8 Ra 136/98y v. 22.06.1998, Rekurs zulässig
( ABGB § 1151, LGVÜ Art 5 Z 1 ) Wird ein Handelsvertreter für ein deutsches Unternehmen in Österreich arbeitnehmerähnlich tätig, ist auch Gerichtszuständigkeit in Österreich gegeben.
OLG Wien 8 Ra 136/98y v. 22.06.1998, Rekurs zulässig