Stand: Regierungsvorlage 7. 11. 2005 (1168 BlgNR 22. GP)
Mit dem insolvenzrechtlichen Teil der Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechtsnovelle 2006 (GIN 2006) soll ua das Zwangsausgleichsverfahren gestrafft und klargestellt werden, dass Prozesssperre und Unterbrechungswirkung auch für Außerstreitverfahren gelten. Das In-Kraft-Treten ist für 1. 3. 2006 vorgesehen.