Der VfGH hat das Fehlen einer Obergrenze für die Gerichtsgebühren vor Kurzem als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (B 301/06 = Zak 2007/290, 162). In einem jüngst ergangenen Erkenntnis (2004/16/0138) bestätigte der VwGH, dass die Höhe der Gerichtsgebühren auch nicht gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.