In einem strafrechtlichen Wiedereinsetzungsverfahren billigte der OGH (13 Os 120/07g) einem Rechtsanwalt zu, ohne weitere Kontrollen darauf vertrauen zu dürfen, dass die einem bisher verlässlichen Kanzleiangestellten bzw Rechtsanwaltsanwärter erteilte Anweisung, ein Schriftstück noch am selben Tag bei der Einlaufstelle des Gerichts abzugeben, auch tatsächlich befolgt wird.