GGG § 18 idF BudBG 2011
Bei einem Räumungsvergleich, der auch der Sicherung einer Forderung auf wiederkehrende Leistungen dient, ist in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühren neben dem Streitwert für die Räumung auch der Streitwert für die wiederkehrenden Leistungen einzurechnen.