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Gerichtliche Nutzwertfestsetzung wegen nachträglicher baulicher Änderungen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2006/575Zak 2006, 335 Heft 17 v. 3.10.2006

WEG § 9 Abs 2 Z 4

Die gerichtliche Nutzwertneufestsetzung aufgrund nachträglicher baulicher Änderungen setzt gemäß § 9 Abs 2 Z 4 WEG voraus, dass sich der Nutzwert eines Wohnungseigentumsobjekts wesentlich ändert. Damit ist eine Nutzwertänderung um deutlich mehr als 3 % gemeint (hier: 3,16 % reichen nicht aus).

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