Vor wenigen Jahren erwies sich die bilanzielle Behandlung des genossenschaftlichen Eigenkapitals im Jahresabschluss noch als grundsätzlich simple Angelegenheit und war weitgehend frei von Zweifelsfragen. Insbesondere durch die zunehmende Relevanz der IAS, nach denen kapitalmarktorientierte Gesellschaften gemäß der Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards1) ihren Abschluss zu erstellen haben2), ergeben sich erhebliche Änderungen bezüglich des Ausweises von Genossenschaftsanteilen. Auch die Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft3) und schließlich das GenRÄG 20064) bringen nicht unwesentliche Neuerungen. Darauf und auf damit im Zusammenhang stehende mögliche Gestaltungsmöglichkeiten wird im folgenden Beitrag eingegangen.