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Genossenschaftlicher Eigenkapitalausweis im Wandel

RechungswesenMMag. Michael PucherRWZ 2006/106RWZ 2006, 358 Heft 12 v. 22.12.2006

Vor wenigen Jahren erwies sich die bilanzielle Behandlung des genossenschaftlichen Eigenkapitals im Jahresabschluss noch als grundsätzlich simple Angelegenheit und war weitgehend frei von Zweifelsfragen. Insbesondere durch die zunehmende Relevanz der IAS, nach denen kapitalmarktorientierte Gesellschaften gemäß der Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards1)1) VO (EG) 1606/2002 , ABl 243. ihren Abschluss zu erstellen haben2)2)Das HGB schreibt in seinem dritten Buch, dritter Abschnitt, die Pflicht zur Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für Kapitalgesellschaften und Persongesellschaften iSd § 221 Abs 5 vor (eingehend: Nowotny/Tichy in Straube, § 221 Rz 38 ff; Nowotny in Straube, vor § 244 Rz 1; ders, § 244 Rz 48); § 245a regelt dabei Konzernabschlüsse nach internationalen Grundsätzen und verweist sinngemäß auf die genannte VO., ergeben sich erhebliche Änderungen bezüglich des Ausweises von Genossenschaftsanteilen. Auch die Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft3)3)VO (EG)Nr 1435/2003, ABl 207. und schließlich das GenRÄG 20064)4) BGBl I 2006/104. bringen nicht unwesentliche Neuerungen. Darauf und auf damit im Zusammenhang stehende mögliche Gestaltungsmöglichkeiten wird im folgenden Beitrag eingegangen.

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