Der OGH hat erstmals zum alten Literaturstreit entschieden und einen im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen „Gesellschafterausschuss (Verwaltungsrat)“ bei einer gesetzlich nicht aufsichtsratspflichtigen GmbH als Aufsichtsrat mit zwingender Arbeitnehmerbeteiligung eingeordnet.
OGH 27. 9. 2006, 9 ObA 130/05s