§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG - Wird das komplette Mauerwerk eines Garagengebäudes wegen Einsturzgefahr abgerissen und neu errichtet und wird im Zuge der Bauarbeiten auch die Neukonstruktion des Daches für notwendig befunden und auch zeitnah durchgeführt, sind die hierfür angefallenen Aufwendungen ebenso als Herstellungsaufwand aktivierungspflichtig wie jene für die Ersetzung des Mauerwerkes.
VwGH 17.11.2004, 2002/14/0042