§ 8 Abs 4, § 16 Abs 1 Z 8 EStG - Mit dem Einzelverkaufspreis eines bebauten Grundstückes im Jahr 2000 kann der Nachweis für einen im Jahr 1990 eingetretenen außerordentlichen Wertverzehr eines Gebäudes nicht erbracht werden, weil zum einen nicht sichergestellt ist, dass der Verkaufspreis den Verkehrswert wiedergibt, zum anderen lässt ein für das Jahr 2000 festgestellter Wert nicht erkennen, welches Schicksal das auf dem Grundstück befindliche Gebäude in den letzten 10 Jahren erfahren hat und dass gerade in einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraumes ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten sei. VwGH 28.10.2004, 2004/15/0133. (Beschwerde abgewiesen)