( § 50 Abs 3 Satz 2 dEStG, § 99, § 100 EStG, Art 43 ff. EG ) Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei Zugrundelegung des Urteils des EuGH 27. 6. 1996, Rs. C-107/94 , Fall Asscher, ARD 4767/43/96, der im deutschen EStG geregelte Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige mit dem Diskriminierungsverbot in Art 43 ff. EG (früher Art 52 ff. EGV) vereinbart werden kann.