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Gemeinschaftsanlage

RechtsprechungMRGwobl 2002/63wobl 2002, 229 Heft 7 und 8 v. 20.7.2002

§ 24 Abs 1 MRG; § 14 Abs 1 Z 7, § 22 Abs 1 Z 10 WGG:

Eine Gemeinschaftsanlage kann auch dann vorliegen, wenn bei einer Indoor-Golfanlage die Benützung durch Mieter des Hauses von der Zahlung eines Entgelts für die besondere Einrichtung dieser Anlage gefordert wird oder wenn sich jeder Nutzungsberechtigte/Mieter an der Benützung einer Saunaanlage gegen Zahlung eines bestimmten Betrages für die Kosten des Betriebes eines Saunaganges beteiligen kann.

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