( GmbHG § 39 ) In einer 2-Mann-GmbH kann ein selbständig vertretungsbefugter Gesellschafter-Geschäftsführer Ansprüche gegen den anderen selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer aus dessen Geschäftsführung auch ohne Abhaltung einer förmlichen Generalversammlung geltend machen.
OGH 9 Ob A 358/98g v. 24.02.1999