§ 69 Abs 2 Z 17 wr BauO
Beurteilungsmaßstab einer (hier: nach den Bauvorschriften der Gemeinde) zulässigen Geländeangleichung muss das rechtmäßige Niveau der anschließenden Grundstücke sein.
VwGH 23.8.2012, 2011/05/0185
§ 69 Abs 2 Z 17 wr BauO
Beurteilungsmaßstab einer (hier: nach den Bauvorschriften der Gemeinde) zulässigen Geländeangleichung muss das rechtmäßige Niveau der anschließenden Grundstücke sein.
VwGH 23.8.2012, 2011/05/0185