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„Gehörige“ Verfahrensfortsetzung bei kollektivvertraglicher Fallfrist

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 380 Heft 12 v. 1.12.1985

ABGB §§ 879 Abs 1, 1497

1. Eine kollektivvertragliche Fallfrist von drei Monaten ist nicht sittenwidrig.

2. § 1497 ABGB über die Unterbrechung der Verjährung ist regelmäßig auf die Ausschlußfristen des Arbeitsrechtes analog anzuwenden.

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