vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GehG § 12 Abs 3

ArbeitsrechtARD 4773/9/96 Heft 4773 v. 6.9.1996

(GehG § 12 Abs 3) Umfaßt ein hochspezialisierter Arbeitsplatz eines öffentlich-rechtlich Bediensteten auf Grund der Schwerpunkte der vorgesehenen Tätigkeiten Aufgaben, deren vollständige und sofortige Wahrnehmung nur auf Grund von umfassenden Kenntnissen möglich ist, schließt eine kurzfristige (hier: einjährige) Vorverwendung auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz als Vertragsbediensteter nicht aus, daß langjährige einschlägige Vordienstzeiten (hier: in einem Dienstverhältnis zu einem Dritten) von besonderer Bedeutung im Sinne des § 12 Abs 3 GehG sind und als solche zur Ermittlung des Vorrückungsstichtages herangezogen werden können. VwGH 91/12/0010 v. 20.12.1995.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte