Zu den Bemerkungen von Fellner 1) zum Thema „beteiligte Unternehmen“ im Hinblick auf die Bedeutung von Umsatzerlösen des Veräußerers sind Klarstellungen geboten. Im Folgenden Beitrag behandelt die Autorin die Rechtstellung des Veräußerers von Gesellschaftsanteilen in der Fusionskontrolle.