§ 861 ABGB
Art 86 EGV
Ein Monopolist darf nicht unbegründet den Vertragsabschluss ablehnen, kann ihn aber aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern. Auch das Verbot des Art 86 EGV kann nicht eingreifen, wenn der Missbrauch nur einen lokalen oder regionalen Markt betrifft.