Stand: Regierungsvorlage 25. 1. 2023 (1920 BlgNR 27. GP )
Die Fundrechts-Novelle 2023 (FundR-Nov 2023), die am 1. 5. 2023 in Kraft treten soll, beschränkt sich auf eine einzige Änderung: Die einjährige Frist des § 395 ABGB für den Eigentumserwerb des Finders wird bei Sachen, deren Wert im Fundzeitpunkt 100 € nicht übersteigt, auf ein halbes Jahr verkürzt.