( § 27 Z 1 AngG ) Die Führung eines Buschenschanks durch einen wegen eines Bandscheibenvorfalls im Krankenstand befindlichen Lohnverrechner stellt auch dann Vertrauensunwürdigkeit dar und berechtigt den Arbeitgeber zur Entlassung, wenn der Arzt diese Beschäftigung nicht ausdrücklich untersagt hat.
OGH 26.01.2000, 9 Ob A 329/99v