§ 1 Abs 1 IESG
Zeigt ein Fremdvergleich, dass normalerweise ein AN unter den gegebenen Umständen (keine Lohnzahlung durch nahezu 6 Jahre) das Arbeitsverhältnis nicht aufrechterhalten hätte, sondern vorzeitig ausgetreten wäre, besteht kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.
OGH 08.07.1999, 8 Ob S 32/99k