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Freizeitwohnsitz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/222bbl 2016, 241 Heft 6 v. 1.12.2016

§ 58 vlbg RPlG 1996, Art II Abs 2 vlbg RPlGNov 1993 idF LGB1 27/1993

Wurde die für den rechtmäßigen Fortbestand eines Freizeitwohnsitzes erforderliche Anzeige gemäß der Übergangsbestimmung des Art II Abs 2 der vlbg RPlGNov 1993 nicht eingebracht, kommt eine Weiterverwendung des Wohnhauses als Freizeitwohnsitz auch im Rahmen der (Alt-) Bestandsregelung des § 58 vlbg RPlG 1996 nicht mehr in Betracht.

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